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Immobilien Infos

Informationen zum Immobilienkauf in Spanien

Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie in Spanien

Welche Nebenkosten entstehen beim Kauf einer Immobilie in Spanien?

Die Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie betragen in etwa 10% des Kaufwertes. Sie setzen sich zusammen aus folgenden Steuern und Ausgaben:

Erwerb einer gebrauchten Immobilie:

Grunderwerbssteuer (ITP - Impuesto sobre Transmissiones Patrimoniales)

Kauft man eine gebrauchte Immobilie von einer Privatperson fällt keine Mehrwertsteuer an, sondern eine Grunderwerbssteuer. Diese beträgt zwischen 6,5 % und 11% je nach Region/Bundesland in Spanien des verbrieften Kaufpreises, welche dann innerhalb von 30 Tagen nach der Beurkundung zu zahlen ist.

Rechtsanwaltskosten (gastos de abogado):

In Spanien ist es beim Immobilienkauf üblich, sich von einem Rechtsanwalt beraten und begleiten zu lassen, der detailliert den Ablauf bis zur Eintragung ins Grundbuch lückenlos prüft und erklärt.
Die Kosten des Rechtsanwaltes belaufen sich auf etwa 1% - 1,2% des Kaufpreises zuzüglich der Mehrwertsteuer.

Notargebühren (Tasas de notario):

Das Honorar des Notars für die Erstellung des notariellen Kaufvertrags wird durch eine offizielle Gebührentabelle bestimmt.

Nach Vorgabe des spanischen Zivilrechts trägt der Verkäufer die Kosten der Erstellung der Originalurkunde und der Käufer die Kosten der ersten und weiteren beglaubigten Abschriften des Kaufvertrags.

Üblich ist jedoch, dass die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Käufer die gesamten Kosten der notariellen Beurkundung trägt.

Notargebühren und Gebühren des Eigentumsregisters,  in Euro  (ca. Preise, ohne Gewähr)

Kaufpreis120.000240.000360.000500.000
Registergebühren320490580650
Notarhonorar530660710800
Gesamtkosten85011501.2901.450

Wertzuwachssteuer (Plusvalía - Impuesto sobre el Incremento del Valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana )

Hier besteuern die Gemeinden den Wertzuwachs eines Grundstückes. Die Höhe der Steuer (ca. zwischen 16 und 30 %) bemisst sich nach dem Katasterwert des Grundstücks (ohne Gebäudewert) und hängt u.a. auch davon ab, wie lange das Grundstück im Besitz des Verkäufers war. Der Wert ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und kann dort genau erfragt werden.

Die Steuer muss vom Verkäufer bezahlt werden. Es ist jedoch in Spanien üblich, in der notariellen Kaufurkunde oder im Privatvertrag zu vereinbaren, dass der Käufer die Steuer entrichten muss. Eine andere Möglichkeit, bzw. zu verhandeln ist: Käufer und Verkäufer teilen sich diese.

Spekulationssteuer (Impuesto de especulación)

3 % Steuer-Einbehalt beim Kauf einer Immobilie von einem Nichtresidenten „Retención“ (sobre la Transmisión de Inmuebles de Non-Reisdentes)

 Diese Steuer fällt an, wenn Sie eine Immobilie von einem nicht residenten Verkäufer kaufen. Vorteil ist, sie müssten diese nicht wirklich selbst bezahlen. Der Käufer muss den Kaufpreis um 3 % reduzieren, d.h. er bezahlt dem Verkäufer nur 97 % des Kaufpreises. Diese Summe von 3 % führt der Käufer als Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer des Verkäufers an das zuständige Finanzamt in Spanien ab, so die gesetzliche Vorgabe.

Mit dieser Abwicklungsvariante sichert sich das Finanzamt frühzeitig das Geld, da sich ggf. spätere Nachforderungen bei Nichtresidenten welche sich im Ausland befinden schwieriger gestalten könnten.

Resident und nicht Resident:

Als Resident gilt, wer sich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien aufhält, dessen wirtschaftlicher Schwerpunkt sich in Spanien befindet oder dessen Ehepartner bzw. unterhaltspflichtige Kinder in Spanien leben.

 Erwerb einer neuen Immobilie vom Bauträger (Adquisición de un nuevo bien inmueble del constructor):

Mehrwertsteuer (IVA - Impuesto sobre el Valor Añadido)

Sie haben Sich für ein Neubauobjekt direkt vom Bauträger entschieden, dann fällt keine Grunderwerbsteuer an, sondern die Mehrwertsteuer. Dann müssen Sie auf den vereinbarten Kaufpreis noch die aktuelle Mehrwertsteuer an den Bauträger entrichten, die von diesem dann an das Finanzamt abgeführt werden muss.

Wird von einem Bauträger nur ein Grundstück gekauft, beträgt die IVA 16 Prozent. Wird zu einem späteren Zeitpunkt auf dem Grundstück gebaut, beträgt die IVA für die Bauleistungen eines zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes 8 Prozent. Beim Verkauf von Geschäftslokalten, beträgt die IVA 16 Prozent.

Stempelsteuer (AJD - Impuesto sobre Actos Jurídicos Documentados)

Unterliegt der Verkauf einer Immobilie der Mehrwertsteuer (also ein Erstbezug), so fällt zusätzlich die sogenannte Stempelsteuer an. Der Steuersatz kann regional unterschiedlich sein, beläuft sich jedoch in der Regel auf 1% des beurkundeten Betrages.

Die Stempelsteuer fällt ebenfalls an, wenn Sie eine Hypothek in Grundbuch eintragen wollen.

 Wünschen Sie detailliertere Informationen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf

*** Die Informationen sind ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten ***

 


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