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Häufige Fragen - FAQ

 

 Häufig gestellte Fragen FAQ


Welche Immobilien kann Thomas Immobilien anbieten:

Wir bieten Ihnen verschiedenste Stilrichtungen an Immobilien in allen Preisklassen. Wohnen mit Blick auf den Golfplatz, wohnen direkt am Meer oder in den Bergen,  wir haben für Sie die eine sehr große Auswahl an Immobilien.
Wir decken nahezu die gesamte Küste Costa Blanca und Costa del Sol ab und verkaufen Immobilien sowohl in Küstennähe als auch im Landesinneren. Ein weitreichendes Angebot an Immobilien bieten wir auch auf den Balearen an mit Mallorca und Menorca.
Weiter können Sie auch von unseren günstigen Immobilien profitieren, die wir Ihnen aus Bankbeständen anbieten können.
Zudem bieten wir Ihnen viele Neuobjekte zum Kauf an. Wir haben hierzu eine große Auswahl an aktuellen Neubauprojekten welche sich im Bau befinden oder bereits schon Bezugsfertig sind. Des Weiteren haben wir die Möglichkeit,  mit Ihnen, Ihr individuelles Neubaubauhaus nach Ihren Vorstellungen zu bauen in Spanien.

 

Was sollte ich beachten bei der Suche nach Immobilien in Spanien?

Versuchen Sie so weit als möglich Ihre Kriterien einzuschränken,  das Angebot an Immobilien ist sehr groß, somit ist es dann äußerst schwierig eine Entscheidung zu treffen für ein Objekt wenn Sie keine engeren Kriterien gesetzt haben.
Denken Sie immer daran, günstige Immobilien in guten Lagen sind nicht lange auf dem Markt.
Wenn Sie starke Kaufabsichten haben, so sollten Sie nicht zögern bereits im Voraus die Finanzierung zu klären, die Dokumente bereits parat zu haben, wie etwa N.I.E Nummer etc.

Beachten Sie auch, dass Sie nicht zu viele Besichtigungen an einen Tag vornehmen, treffen eine genaue Vorauswahl der Immobilien.


Wie organisiere ich einen Besichtigungstermin der Immobilien in Spanien?

Sie vereinbaren einen Termin mit uns, indem Sie uns eine E-Mail senden, verwenden das Anfrageformular auf unserer Webseite, oder indem Sie uns anrufen. Wir stimmen dann mit Ihnen, die für Sie zugeschnittene Besichtigungstour ab. 

 

Wer zahlt die Provision des Immobilienmakler?

Die Provision wird in der Regel vom Verkäufer der Immobilie bezahlt.

(Ausnahme sind jedoch ggf. Bankobjekte oder Objekte in Valencia Stadt und direkte Umgebung Valencia Stadt)

 

Wie kann ich eine Immobilie reservieren?

Sie machen eine Anzahlung in Form einer Reservierungsgebühr, üblich sind hier meist ca. 3000,- bis  5000 EUR je nach Objekt.

 

Was ist eine N.I.E Nummer?

Die N.I.E Nummer ist die Spanische Identifikations- und persönliche Steuernummer für Ausländer
( Número de Identificación de Extranjero ) 
Sie können die N.I.E Nummer bereits in Ihrem Heimatland auf dem Konsulat beantragen. Für den NIE-Antrag ist das persönliche Erscheinen des Antragsstellers auf dem Konsulat erforderlich, als auch sein gültiger Personalausweis (oder Reisepass) im Original und eine Kopie erforderlich.
  
z.B. Konsulat in Stuttgart:

Adressse:
Consulado G. E. en Stuttgart
Lenzhalde 61
70192 STUTTGART
 
Telefon: 0711 99798036

 

Wie kann ich größtmögliche Sicherheit erreichen bei der Kaufabwicklung?

Eine juristische Beratung durch einen Fachmann wichtig und sehr zu empfehlen, dieser prüft den Vertrag,  fordert den Grundbuchauszug an, um eventuelle Belastungen festzustellen. Er zeigt Ihnen alle Pflichten, Risiken und Recht auf welche mit dem Kaufvorgang verbunden sind. Des Weiteren übernimmt er die Überprüfung der baurechtlichen Situation der Immobilie bei der entsprechenden Gemeindeverwaltung und klärt ab, ob Wasser-, Strom-, Telefonrechnungen oder Gemeinschaftskosten offen sind.
Er berechnet für Sie alle Kosten und Steuern für Notariat, Grundbuch, die Grunderwerbssteuer, die Wertzuwachssteuer und ggf. die Betrag zur Einbehaltungen bei Verkäufern ohne Erstwohnsitz in Spanien.

 

Wie kann ich die Immobile in Spanien bezahlen?

Sobald durch den Anwalt alle Formalitäten überprüft sind und der privatrechtliche Kaufvertrag erstellt ist, kann dieser Unterzeichnet werden. Ca. 14 Tage nach der Unterzeichnung ist der Käufer verpflichtet  10% des Kaufpreises als Anzahlung zu leisten (ggf. abzüglich der bereits erbrachten Reservierungsgebühr).
Die restlichen 90% zahlen Sie mit einem bestätigten Scheck einer Spanischen Bank zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Eigentumsurkunde (Escritura) beim Notar. An diesem Termin müssen Sie dann auch das Anwaltshonorar und den Rest der Gebühren entrichten, d.h. die Kosten für die Bezahlung des Notars und die Gebühr für das Grundbuchamt sowie die Entrichtung der Grunderwerbssteuer.
Für diese Abwicklung benötigen Sie ein Spanisches Bankkonto.

 

Muss ich zur Kaufabwicklung und Bezahlung der Immobilie vor Ort in Spanien sein?

Sie können beides bequem von Zuhause aus erledigen, die Unterzeichnung des Kaufvertrages, als auch die Anzahlung  kann von Ihrem „Heimatland“ erfolgen.
In diesem Fall geben Sie Ihrem Anwalt eine Handlungsvollmacht.  Somit kann Ihr Anwalt die Eigentumsurkunde in Ihrem Namen unterzeichnen und die Überweisungen vornehmen. 

 

Wie lange dauert die gesamte Kaufabwicklung?

Die gesamte Abwicklung dauert je nach Situation und Umfang 4-12 Wochen.

 

Kann ich das spanische Grundbuch einsehen?

Ja, Sie können jederzeit  beim zuständigen spanischen Grundbuchamt einen Grundbuchauszug beantragen wenn eine Kaufabsicht besteht. Meist erfolgt die Anfrage durch einen Rechtsanwalt.

 

Welche Informationen finde ich im Grundbuchauszug?

In Spanien gibt es den einfachen Grundbuchauszug und den qualifizierten Grundbuchauszug.  Im einfachen Grundbuchauszug erhalten Sie Angaben über:


•    Beschreibung des Grundstücks über Größe, überbaute Fläche, Lage etc.
•    Eingetragener Eigentümer 
•    Datum der Eintragung 
•    Belastungen (Wegerechte, Leitungsrecht, etc.)


Den einfachen Grundbuchauszug erhalten Sie meist sogar innerhalb 1-2 Tagen.
Der qualifizierte Grundbuchauszug ist eine öffentliche Urkunde und enthält zusätzliche Informationen über den vorherigen Eigentümer etc. 

 

Erhält der Eigentümer die Information, dass ein Grundbuchauszug für seine Immobilie beantragt wurde?

Nein, er wird nicht informiert.

 

Muss ich mich als neuer Eigentümer ins Grundbuch eintragen lassen?

Eine Pflicht besteht nicht, aber es wird dringend empfohlen aus Gründen der Rechtssicherheit und ist inzwischen auch üblich. Die Eintragung in das Eigentumsregister bietet Sicherheit für den Fall einer Veräußerung der Immobilie des Verkäufers an einen weiteren Interessenten und gilt als Nachweis über das Immobilieneigentum gegenüber Dritten. Im Falle eines Doppelverkaufes durch den Verkäufer, gilt derjenige als Eigentümer, welcher als Erster die Eintragung der Immobilie im Eigentumsregister nachweisen kann.

 

Welche zusätzliche Kosten entstehen mir beim Kauf einer Immobilie in Spanien?

Ganz grob müssen Sie mit ca. 12-13 % Kaufnebenkosten rechnen. Enthalten sind in diesen Nebenkosten dann die Grunderwerbskosten, Rechtsanwaltskosten,  Notarkosten und sonstige Gebühren.

 

Mit welchen jährlichen Belastungen muss ich bei einer spanischen Immobilie rechnen?

Zunächst sind Spanien, wie auch in Deutschland,  die lokalen Steuern zu entrichten, wie die Grundsteuer (I.B.I.). Zudem die üblichen Nebenkosten, wie  Wasser- und Stromgebühren, sowie evtl. Kosten der Gemeinschaftsanlage (bei geschlossenen Wohnanlagen).
 

Wie erfolgt die Umschreibung der Gebühren und  Versorgungsdienstleister  auf meinen Namen?

Für alle Gebühren wie Strom, Wasser, Grundsteuer, etc.  richten Sie am besten eine Lastschrift ein über Ihr spanisches Bankkonto. Auf Wunsch führt diese Umschreibung auch der Anwalt durch.  

 

Kann ich meine Kinder in der Schule unterbringen?

Sie können zwischen kommunalen- oder Privatschulen wählen. Die kommunale Ausbildung ist kostenlos. Privatschulen sind in den meisten Ferienregionen vorhanden,  die Gebühren sind unterschiedlich und müssen angefragt werden.
Der Unterricht in Privatschulen ist mehrsprachig und bereitet die Schüler auf ein Universitätsstudium vor. Sobald Sie bei Ihrer Gemeinde registriert sind, haben das Recht, das Ihre Kinder in die örtliche Schule dürfen.

 

Kann ich mit meinen Haustieren nach Spanien reisen?

Dies ist natürlich möglich, jedoch ist hierfür ein Heimtierausweis erforderlich. Kontaktieren Sie früh genug Ihnen Tierarzt, damit ggf. notwenige Impfungen noch erfolgen können. 

 

Habe ich in Spanien Anspruch auf kostenlose medizinische Versorgung?

Da zwischen Deutschland und Spanien ein Sozialversicherungsabkommen besteht, besteht der Anspruch bei Vorlage der European Health Insurance Card (EHIC, europäische Krankenversicherungskarte) auf eine kostenlose Behandlung für Deutsche in öffentlichen Krankenhäusern.
Diese berechtigt jedoch nur das Recht, bei einem vorübergehenden Aufenthalt vom spanischen Gesundheitsdienst oder im Notfall vom spanischen staatlichen Krankenhaus die Leistungen zu erhalten.
Die Kosten werden später zwischen den Krankenkassen in Spanien und Deutschland abgerechnet.
Zu empfehlen ist auch für Deutsche, welche Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben, die allgemein bekannte und sehr günstige Auslandskrankenversicherung. Viele Banken und Versicherungen bieten diese günstig an. Bitte achten Sie hierbei immer auf die maximalen Aufenthaltstage im Ausland, für welche Sie dann versichert sind, diese sind je Vertrag oft unterschiedlich.