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Nebenkosten beim Immobilienkauf auf Mallorca

Welche Nebenkosten entstehen beim Kauf einer Immobilie auf Mallorca, Spanien ?

Die Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie auf Mallorca betragen in etwa 10-14% des Kaufwertes. Sie setzen sich zusammen aus folgenden Steuern und Ausgaben:

Kauf einer gebrauchten Immobilie auf Mallorca:

Grunderwerbsteuer (ITP - Impuesto sobre Transmissiones Patrimoniales) kauft man eine gebrauchte Immobilie von einer Privatperson fällt keine Mehrwertsteuer an, sondern eine Grunderwerbsteuer.

Diese beträgt ab dem 01.01.2023

Immobilienwert bis 400.000,00 EUR   8% Grunderwerbsteuer

Immobilienwert bis 600.000,00 EUR   9% Grunderwerbsteuer

Immobilienwert bis 1.000.000,00 EUR   10% Grunderwerbsteuer

Immobilienwert bis 2.000.000,00 EUR   12% Grunderwerbsteuer

Immobilienwert über 2.000.000,00 EUR    13% Grunderwerbsteuer

Rechtsanwaltskosten (gastos de abogado):

In Spanien ist es beim Immobilienkauf üblich, sich von einem Rechtsanwalt beraten und begleiten zu lassen, der detailliert den Ablauf bis zur Eintragung ins Grundbuch lückenlos prüft und erklärt.
Die Kosten des Rechtsanwaltes belaufen sich auf etwa 1% - 1,2% des Kaufpreises zuzüglich der Mehrwertsteuer.

Notargebühren (Tasas de notario): Das Honorar des Notars für die Erstellung des notariellen Kaufvertrags wird durch eine offizielle Gebührentabelle bestimmt. Nach Vorgabe des spanischen Zivilrechts trägt der Verkäufer die Kosten der Erstellung der Originalurkunde und der Käufer die Kosten der ersten und weiteren beglaubigten Abschriften des Kaufvertrags.Üblich ist jedoch, dass die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Käufer die gesamten Kosten der notariellen Beurkundung trägt.

Die Notargebühren liegt ca. bei 1% der Kaufpreises

zzgl. der Gebühren Eintragung in das Eigentumregister (ca. 350.- bis 500,- Euro)

Kauf einer Neubau Immobilie vom Bauträger (Adquisición de un nuevo bien inmueble del constructor):

Mehrwertsteuer (IVA - Impuesto sobre el Valor Añadido)

Sie haben Sich für eine Neubau Immobilie direkt vom Bauträger entschieden, dann fällt keine Grunderwerbsteuer an, sondern die Mehrwertsteuer. Dann müssen Sie auf den vereinbarten Kaufpreis noch die aktuelle Mehrwertsteuer an den Bauträger entrichten, die von diesem dann an das Finanzamt abgeführt werden muss.

Beurkundungssteuer / Übertragungssteuer auch genannt Dokumentensteuer  (AJD - Impuesto sobre Actos Jurídicos Documentados)

Unterliegt der Verkauf einer Immobilie der Mehrwertsteuer (also ein Erstbezug), so fällt zusätzlich die sogenannte Beurkundungssteuer an. Der Steuersatz kann regional unterschiedlich sein, beläuft sich jedoch in der Regel auf 1,5% des beurkundeten Betrages.

Wünschen Sie detailliertere Informationen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf

*** Die Informationen sind ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten ***