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Immobilien Infos

Informationen zum Immobilienkauf in Spanien

Informationen zur Notariellen Abwicklung beim Kauf einer Immobilie in Spanien

Vorbereitung für die notarielle Abwicklung in Spanien-Planung des Notartermins-Beurkundung

Der notarielle Kaufvertrag "Escritura" ist Voraussetzung dafür, dass Sie als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden können.

Die hierfür notwendigen Unterlagen werden vom Rechtsanwalt bzw. von uns mit Ihnen vorbereitet:

Wichtige Dokumente in diesem Zusammenhang sind:

  • Ausweispapiere, die noch mindestens 3 Monate gültig sind
  • N.I.E.-Nummer (spanische Steuernummer), die sowohl Verkäufer als auch Käufer benötigen
  • Die Kaufurkunde, die im Eigentumsregister eingetragen ist (Escritura Pública)
  • Grundbuchauszug (Nota Simple), um die Eigentumsverhältnisse, Lasten und Embargos zu klären. Sämtliche mögliche Lasten, wie Hypotheken oder Embargos werden am Tag der Unterzeichnung des Kaufvertrags gelöscht
  • Inventarliste, falls Inventar miterworben wird
  • Sofern der Verkäufer beim Notartermin nicht selbst anwesend sein kann, muss er einen Vertreter bestellen, der mit einer notariell beglaubigten Vollmacht unterzeichnen kann.
  • Gleiches gilt für den Käufer. Falls diese Vollmacht nicht in spanischer Sprache verfasst ist, benötigt man eine Übersetzung ins Spanische durch einen vereidigten Übersetzer. Dies ist kurzfristig für einen geringen Betrag in Spanien zu erlangen.
  • Zahlungsbeleg der letzten spanischen Grundsteuer (IBI) und der Urbanisationsgebühr (muss der Verkäufer vorlegen)
  • Wohnunbedenklichkeitsbescheinigung (Licencia d'primera ocupación), im Falle von Neubauten
  • Neubaugenehmigung (Licencia d'obra nueva) im Falle von Neubauten

Wenn alle Dokumente im Notariat vorliegen, bestellt der Notar beim Eigentumsregister einen aktuellen Grundbuchauszug. Nach Überprüfung aller Dokumente bittet der Notar alle Parteien, die zur Unterzeichnung notwendig sind, zum Termin der Eigentumsübertragung.

Der Notar wird sich von der Identität der Parteien überzeugen und aufgrund eines vorher beantragten aktuellen Grundbuchauszugs prüfen, ob die Angaben der Parteien sich mit den Daten des Eigentumsregisters decken.

Der Notar wird die Parteien über ihre Rechte und Pflichten aufklären, auch in steuerlicher Hinsicht und den notariellen Vertrag Punkt für Punkt mit Ihnen durchgehen.

An diesem Notartermin wird die Zahlung der gesamten, noch ausstehenden Kaufpreissumme fällig (abzüglich der geleisteten Anzahlung), welche direkt bei der Unterzeichnung in Form von Bankschecks (von in Spanien ansässiger Bank) erfolgt.

Auch die fällige Grunderwerbssteuer wird an diesem Termin sofort beglichen. Die Kostenaufstellung wird den Vertragsparteien bzw. deren Anwälte schon vorab mitgeteilt. Das Notariat beauftragt meist ein sogenanntes Gestoria (Steuerbüro), die alle anfallenden Kosten und Steuern direkt an entsprechende Stellen abführt. Das hat den Vorteil, dass Sie als Käufer sich um all diese Dinge nicht sorgen müssen und auch sicher sind, dass alles beglichen wird. Der Notar sendet die Kaufurkunde anschließend an das Grundbuchamt. Die vollständige Eintragung der notariellen Kaufurkunde („Escritura de Compraventa“) in das Grundbuch dauert dann noch etwas 3-6 Wochen.

Sofort nach dem Notartermin können Sie in Ihr neues Domizil fahren und es bewohnen, einrichten, usw. auch ohne dass die Urkunde bereits vollständig in das Grundbuchamt eingetragen ist.

Haben Sie noch Fragen?

Wenn ja, dann melden Sie sich einfach bei uns!

Wir bieten eine Vielzahl an Immobilien an der Costa Blanca und Costa del Sol in Spanien an.