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Immobilienkauf

Unsere Leistungen für Sie

Immobilienkauf

Seriöse Abwicklung

In Zusammenarbeit mit den renommierten Notaren, Steuerbüros, Anwaltskanzleien, Registerämter und Banken sichern wir eine gute und seriöse Abwicklung.

Service Prozess

Wir begleiten kompetent Käufer und Verkäufer während des gesamten Vermittlungsprozesses von der ersten Besichtigung bis hin zur notariellen Kaufabwicklung in Spanien in Deutscher, Englischer oder Spanischer Sprache. Zur Sicherheit und besserem Verständnis für unsere internationale Kundschaft verfassen wir die Vorverträge in englischer und deutscher Übersetzung (ggf. kostenpflichtig bei Abweichungen vom Standard)

Spanien Beratung

Erarbeitung Ihrer Wünsche für die Immobilien in Spanien und

Selektion und Prüfung der für Sie passenden Angebote

Individuelle Besichtigungen der Objekte und auch der Umgebung mit Stränden, Infrastruktur, etc.

Spanien Finanzierung

Finanzierungsberatung in Zusammenarbeit mit internationalen Banken. Für Immobilien an der Costa del Sol, Costa Blanca, Mallorca und Terneriffa sind Finanzierung mit 60% bis max. 70% auf den Wert des Objektes in Spanien möglich. Alternativ sind unter bestimmten Vorraussetzungen auch Finanzierungen in Deutschland möglich für eine spansiche Immobilie.

Bestandsobjekte

Auf unserer Webseite präsentieren wir eine Auswahl der Immobilien die wir vermitteln. Lassen Sie sich inspirieren von unseren Angeboten. Bitte beachten Sie, dass einige Immobilien-Angebote auf Kundenwunsch nicht veröffentlicht sind.

Ihre Erwartungen und Wünsche

Zunächst ist es für Sie und uns sehr wichtig, dass Sie uns so ausführlich wie möglich schildern, was Sie von Ihrer Immobilieninvestition genau erwarten, welche Wünsche und Vorstellungen Sie haben, wie oder für welchen Zweck Sie die Immobilien nutzen möchten, welche Lage Sie bevorzugen, wie die Umgebung, Anbindung, etc. sein sollte.

Wir freuen uns auf Ihren Kontakt mit Fragen, Wünschen und Anmerkungen. Erreichen können Sie uns wie folgt:

  • telefonisch zu den Geschäftszeiten unter Telefon 0176-12299900
  • E-Mail senden
  • oder Sie wünschen eine persönliche Beratung? Gerne können Sie mit uns auch einen individuellen Termin vereinbaren

Vor-Ort-Begehung

Genießen Sie die gut organisierte Besichtigungen Ihrer Traumimmobilen in Spanien. Vor Ort verfügen Sie wahrscheinlich nur über einen limitierten Zeitraum, deshalb zeigen wir Ihnen ausschließlich Immobilien, die Ihrer Auswahl bzw. Ihren Ansprüchen entsprechen, damit Ihre Zeit optimal genützt wird. Sollten sich dennoch kurzfristig Ihre Vorstellungen ändern während Ihres Aufenthaltes, so kann in kürzester Zeit das Programm geändert werden um es Ihren neuen Ideen und Wünschen anzupassen.

Immobilien Reservierung

Sie haben eine Traumimmobile in die engere Wahl gefasst. Bis jedoch eine notarielle Unterzeichnung erfolgen kann haben Sie bestimmt noch Anforderungen und Fragen, welche wir mit Ihnen gerne abstimmen:

  • wir vermitteln bei Kaufpreisfindung mit dem Verkäufer und legen Ihnen eine Gesamtkostenaufstellung inklusive aller Nebenkosten dar
  • ein Architekt oder Sachverständiger soll sich die Immobilie anschauen und bewerten
  • eine Finanzierung ist ggf. noch zu klären
  • mit dem Steuerberater oder Rechtsanwalt ist die Vertragsgestaltung zu besprechen
  • der Verkäufer muss noch diverse Papiere der Immobilie besorgen

Sie möchten sich jedoch schon zu diesem Zeitpunkt in irgendeiner Weise vorläufig oder endgültig binden und sicherstellen, dass die Immobilie für Sie reserviert ist. Dann entscheiden Sie, ob Sie einen Reservierungsvertrag, Optionsvertrag oder privatschriftlichen Kaufvertrag abschließen möchten.

Immobilien Optionsvertrag

Beim Optionsvertrag gewährt der Verkäufer (Optionsgeber) Ihnen (Optionsnehmer) gegen Entrichtung einer Optionsgebühr (Anzahlung) das Recht, die Immobilie innerhalb einer Optionsfrist zu einem bestimmten Kaufpreis zu erwerben. Der Verkäufer darf innerhalb dieser Frist nicht an einen Dritten verkaufen. Meist beträgt das Deposit bzw. die Optionsgebühr zwischen 3000,- und 6000,- EUR. Bei sehr teuren Objekten kann auch eine höhere Optionsgebühr verlangt werden.

Diese Zahlung erfolgt in der Regel per Kreditkarte oder auch mit einer Überweisung auf das Kundenkonto Ihres, in Spanien ansässigen, Rechtsanwaltes.

Sollte der Verkäufer den Verkauf nicht zu Ende führen wollen und beinhaltet der Optionsvertrag ein so genanntes „Contrato de arras“, muss dieser die doppelte Summe Ihrer Anzahlung an Sie zurück zahlen.

Neubauprojekte

Träumen Sie davon Ihre eigene Villa bauen zu lassen? Es könnte einfacher sein als Sie denken. Es gibt immer noch viele Grundstücke in bevorzugten Gegenden, wo Sie Ihre Villa nach eigenen Maßstäben bauen können mit unseren bewährten und zuverlässigen Bauträgern alles aus einer Hand.

Weitere Informationen finden Sie hierzu in unserer Rubrik Neubauprojekte.

Vorauswahl, Präsentation und Beratung

Träume zu verwirklichen ist manchmal einfacher als man denkt, dies gilt auch für den Erwerb von Immobilien in Spanien. Allerdings sind Lage und Kaufpreis bei weitem nicht die einzigen Faktoren, die Sie berücksichtigen sollten.

Nutzen Sie bereits unser umfassendes kostenloses Leistungsangebot zur Vorauswahl und Beratung. Sie haben während der gesamten Abwicklung beim Kauf einer Immobilie und danach stets einen Ansprechpartner für alle Anliegen und Fragen. Die Kommunikation in Spanien können Sie zu 100% in deutscher Sprache führen.

Unsere Professionalität ist Ihre Garantie für einen stressfreien Kauf.

Immobilien Finanzierung

Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen Angebote von unseren Partnerbanken bzgl. einer Finanzierung.

Planen Sie eine Hypothek in Spanien aufzunehmen, empfiehlt es sich gegebenenfalls bei spanischen Banken bereits vorqualifizieren zu lassen. Damit eruieren Sie Ihren finanziellen Spielraum und können wesentlich schneller reagieren und ggf. kaufen, wenn die passende Immobilie gefunden ist.

Immobilien Reservierungsvertrag

Mit dem Reservierungsvertrag verpflichtet sich der Verkäufer Ihnen gegenüber, gegen eine meist geringe Reservierungsgebühr, die Immobilie für einige Tage freizuhalten bzw. zu reservieren. Entscheiden Sie Sich innerhalb der Frist zum Kauf, wird die Reservierungsgebühr auf den Kaufpreis angerechnet.

ANMERKUNG ZU DEN VERTRÄGEN

Sie müssen für dessen Unterzeichnung nicht unbedingt in Spanien vor Ort anwesend sein. Man kann die Verträge auch per Kurierdienst zu Ihnen schicken, oder die Anwälte/rechtlichen Vertreter können diesen in Ihrem Namen, stellvertretend für Sie unterzeichnen.

Reservierung einer Neubauimmobilie

Fällt Ihre Entscheidung auf eine Neubauimmobilie („vom Plan weg“, im Bau befindliches oder bereits fertig gestelltes Erstbezugsobjekt), wird die Anzahlung direkt an die Bauträgergesellschaft vorgenommen, die Ihnen im Gegenzug eine Reservierungsbestätigung ausstellt. Weitere Informationen finden Sie in unserer Rubrik Neubauprojkete.

Beantragung einer "N.I.E. Nummer"

Für Nicht-Residenten ist zudem die frühzeitige Beantragung der spanischen Steuer-Erkennungsnummer „N.I.E“ empfehlenswert. Ohne „N.I.E.“ können Sie grundsätzlich keinen Immobilienkauf im Grundbuchamt eintragen lassen. Ein Bankkonto können Sie in Spanien innerhalb einem Tag eröffnen, bis Sie eine Steuer-Erkennungsnummer erhalten können jedoch ein paar Wochen vergehen. Die Beantragung ist bereits in Deutschland möglich, wir unterstützen sie hierbei natürlich gerne.

Prüfung durch einen Rechtsanwalt

Da der spanische Notar nur sehr eingeschränkte Pflichten hat, ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt in Spanien zu empfehlen und in der Praxis auch üblich. Sollten Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen wollen, aber noch keinen kennen, können wir Ihnen gerne unseren auf Immobilientransaktionen spezialisierten Rechtsanwalt vermitteln.

Dieser prüft im lokalen Grundbuchamt die Angaben im Grundbuch ob die Eigentumsverhältnisse stimmen, dass die Immobilie lastenfrei, etc ist.

Bestehen noch Schulden auf der Immobilie, so sind diese bis spätestens beim notariellen Kaufvertrag vom Verkäufer zu bezahlen.

Aus dem spanischen Grundbuchamt allein kann man nicht erkennen, ob es noch sonstige, im Zusammenhang mit der Immobilie stehende, offene Rechnungen gibt. Die Nebenkosten einer Immobilie beinhalten auch die städtische und jährlich einmalig fällige Grundsteuer „ Impuesto de Bienes Inmuebles“ (IBI), die Müllabfuhrgebühren (Basura), Strom-, Wasser- und Telefonrechnungen und eventuell Eigentümergemeinschaftsumlagen.

Rückstände dieser Art werden normalerweise erst dann in das Grundbuchamt als sogenanntes „Embargo“ eingetragen, wenn bereits mehrere Fristen abgelaufen sind. Auch dies prüft der Rechtsanwalt beim Rathaus bzw. bei den Versorgungsunternehmen oder der Verkäufer belegt die Bestätigung der Zahlungen.

Der notarielle Vertrag, Vorbereitung für die notarielle Abwicklung - Planung des Notartermins und Beurkundung

Der notarielle Kaufvertrag "Escritura" ist Voraussetzung dafür, dass Sie als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden können.

Die hierfür notwendigen Unterlagen werden vom Rechtsanwalt bzw. von uns mit Ihnen vorbereitet:

Wichtige Dokumente in diesem Zusammenhang sind:

  • Ausweispapiere, die noch mindestens 3 Monate gültig sind 
  • N.I.E.-Nummer (spanische Steuernummer), die sowohl Verkäufer als auch Käufer benötigen
  • Die Kaufurkunde, die im Eigentumsregister eingetragen ist (Escritura Pública)
  • Grundbuchauszug (Nota Simple), um die Eigentumsverhältnisse, Lasten und Embargos zu klären. Sämtliche mögliche Lasten, wie Hypotheken oder Embargos werden am Tag der Unterzeichnung des Kaufvertrags gelöscht
  • Inventarliste, falls Inventar miterworben wird
  • Sofern der Verkäufer beim Notartermin nicht selbst anwesend sein kann, muss er einen Vertreter bestellen, der mit einer notariell beglaubigten Vollmacht unterzeichnen kann.
  • Gleiches gilt für den Käufer. Falls diese Vollmacht nicht in spanischer Sprache verfasst ist, benötigt man eine Übersetzung  ins Spanische durch einen vereidigten Übersetzer. Dies ist kurzfristig für einen geringen Betrag in Spanien zu erlangen.
  • Zahlungsbeleg der letzten spanischen Grundsteuer (IBI) und der Urbanisationsgebühr (muss der Verkäufer vorlegen)
  • Wohnunbedenklichkeitsbescheinigung (Licencia d'primera ocupación), im Falle von Neubauten
  • Neubaugenehmigung (Licencia d'obra nueva) im Falle von Neubauten

Wenn alle Dokumente im Notariat vorliegen bestellt der Notar beim Eigentumsregister einen aktuellen Grundbuchauszug. Nach Überprüfung aller Dokumente bittet der Notar alle Parteien, die zur Unterzeichnung notwendig sind,  zum Termin der Eigentumsübertragung.

Der Notar wird sich von der Identität der Parteien überzeugen und aufgrund eines vorher beantragten aktuellen Grundbuchauszugs prüfen, ob die Angaben der Parteien sich mit den Daten des Eigentumsregisters decken.

Der Notar wird die Parteien über ihre Rechte und Pflichten aufklären, auch in steuerlicher Hinsicht und den notariellen Vertrag Punkt für Punkt mit Ihnen  durchgehen.

Für Sie ganz wichtig, Sie erhalten den Urkundentext bereits vor dem Notartermin zur Prüfung in Deutsch.


An diesem Notartermin wird die Zahlung der gesamten, noch ausstehenden Kaufpreissumme fällig (abzüglich der geleisteten Anzahlung), welche direkt bei der Unterzeichnung in Form von Bankschecks (von in Spanien ansässiger Bank) erfolgt.

Auch die fällige Grunderwerbssteuer wird an diesem Termin sofort beglichen. Die Kostenaufstellung wird den Vertragsparteien bzw. deren Anwälte schon vorab mitgeteilt. Das Notariat beauftragt meist ein sogenanntes Gestoria (Steuerbüro), die alle anfallenden Kosten und Steuern direkt an entsprechende Stellen abführt. Das hat den Vorteil, dass Sie als Käufer sich um all diese Dinge nicht sorgen müssen und auch sicher sind, dass alles beglichen wird. Der Notar sendet die Kaufurkunde anschließend an das Grundbuchamt. Die vollständige Eintragung der notariellen Kaufurkunde („Escritura de Compraventa“) in das Grundbuch dauert dann noch etwas 3-6 Wochen.

Sofort nach dem Notartermin können Sie in Ihr neues Domizil fahren und es bewohnen, einrichten, usw. auch ohne dass die Urkunde bereits vollständig in das Grundbuchamt eingetragen ist.