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Nebenkosten beim Immobilienkauf in Spanien

Welche Nebenkosten entstehen beim Kauf einer Immobilie in Spanien?

Die Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie betragen in etwa 12-14% des Kaufwertes. Sie setzen sich zusammen aus folgenden Steuern und Ausgaben:

Erwerb einer gebrauchten Immobilie: Grunderwerbsteuer (ITP - Impuesto sobre Transmissiones Patrimoniales) kauft man eine gebrauchte Immobilie von einer Privatperson fällt keine Mehrwertsteuer an, sondern eine Grunderwerbsteuer.

Diese beträgt:

In der Provinz ALICANTE (Region Valencia, überwiegend der Küstenbereich an der Costa Blanca):

10% des verbrieften Kaufpreises, welche dann innerhalb von 30 Tagen nach der Beurkundung zu zahlen ist.

In der Provinz Murcia (Region Murcia):

8% des verbrieften Kaufpreises, welche dann innerhalb von 30 Tagen nach der Beurkundung zu zahlen ist.

In der Provinz MALAGA (Region Andalusien):

(z.B. Costa del Sol)

bis  400.000 EUR 8 % des Kaufpreises
von 400.000,01 EUR bis 700.000 EUR 9 % des Kaufpreises
ab  700.000,01 EUR10 % des Kaufpreises

Rechtsanwaltskosten (gastos de abogado): In Spanien ist es beim Immobilienkauf üblich, sich von einem Rechtsanwalt beraten und begleiten zu lassen, der detailliert den Ablauf bis zur Eintragung ins Grundbuch lückenlos prüft und erklärt.
Die Kosten des Rechtsanwaltes belaufen sich auf etwa 1% - 1,2% des Kaufpreises zuzüglich der Mehrwertsteuer. Notargebühren (Tasas de notario): Das Honorar des Notars für die Erstellung des notariellen Kaufvertrags wird durch eine offizielle Gebührentabelle bestimmt. Nach Vorgabe des spanischen Zivilrechts trägt der Verkäufer die Kosten der Erstellung der Originalurkunde und der Käufer die Kosten der ersten und weiteren beglaubigten Abschriften des Kaufvertrags.Üblich ist jedoch, dass die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Käufer die gesamten Kosten der notariellen Beurkundung trägt.

Die Notargebühren liegt ca. bei 1% der Kaufpreises

zzgl. der Gebühren Eintragung in das Eigentumregister (ca. 350.- bis 500,- Euro)

Für den Kauf einer Immobilie in Spanien fallen für den Käufer keine Kosten für den Makler an, mit Ausnahme Objekte welche eine Kommission im Expose enthalten (meist Bankobjekte).

Bei dem Erwerb einer neuen Immobilie vom Bauträger (Adquisición de un nuevo bien inmueble del constructor):

Mehrwertsteuer 10%  (IVA - Impuesto sobre el Valor Añadido)

Sie haben Sich für ein Neubauobjekt direkt vom Bauträger entschieden, dann fällt keine Grunderwerbsteuer an, sondern die Mehrwertsteuer. Dann müssen Sie auf den vereinbarten Kaufpreis noch die aktuelle Mehrwertsteuer an den Bauträger entrichten, die von diesem dann an das Finanzamt abgeführt werden muss.

Beurkundungssteuer / Übertragungssteuer auch genannt Dokumentensteuer  (AJD - Impuesto sobre Actos Jurídicos Documentados)

Unterliegt der Verkauf einer Immobilie der Mehrwertsteuer (also ein Erstbezug), so fällt zusätzlich die sogenannte Beurkundungssteuer an. Der Steuersatz kann regional unterschiedlich sein, beläuft sich jedoch in der Regel auf ca. 1,5% des beurkundeten Betrages.

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