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Informationen

 

Finanzierung durch deutsche Banken:

Thomas Immobilien bietet Ihnen die Möglichkeit an, Ihre Immobilie in Spanien mit namhaften deutschen Banken zu finanzieren.

Vorteile:
•   Finanzierung Ihrer Wunsch-Immobilie bis 70 % vom Kaufpreis
•   Absicherung im Grundbuch aber durch eine Deutsche Immobilie notwendig
•   Absolute Zinssicherheit, kein Zinsrisiko für die gesamte Laufzeit
•   Sollzinsbindungen über die Laufzeit 5, 10, 15 Jahren und länger möglich
•   Sondertilgung möglich

Finanzierung durch spanische Banken:

Bei einer Direktanfrage durch Endkunden vergeben die meisten Banken mit Sitz in Deutschland meist keine Hypothekendarlehen für Ferienimmobilien im Ausland. Die Banken vergeben Kredite jedoch dann, wenn genügend Sicherheiten in Deutschland vorliegen, wie zum Beispiel ein Eigenheim. Die spanische Immobilie wird dagegen nicht direkt beliehen.

Deutsche Banken, die auch in Spanien tätig sind, wie etwa die Deutsche Bank, richten sich dagegen nach spanischem Recht und belasten demnach die Immobilie vor Ort.

Grundsätzlich gibt es zwei Kreditmodelle, welche aber durchaus auch miteinander kombiniert werden können.

Festzinssatzhypothek

Bei der Festzinssatzhypothek bleibt der Zinssatz während der gesamten Laufzeit unverändert, wobei die Laufzeiten bei den meisten spanischer Banken auf höchstens 30 Jahre begrenzt werden. Ausnahmen liegen bei einer Laufzeit bis zu 40 Jahren (nur für Residenten). Wichtig ist zu wissen, dass während der Finanzierungszeit der Kredit komplett getilgt werden muss - es bleibt also keine Restschuld übrig.

Hypothek mit variablem Zinssatz

Diese Hypothek mit variablem Zinssatz ist generell an den „Euribor“ (European inter bank offered rate) gebunden, und Ihr Zinssatz wird jährlich überprüft und angepasst. Der Zinssatz für die ersten 12 Monate wird durch den Euribor bestimmt, der in dem Monat der Unterzeichnung gilt, zuzüglich einer fixierten Marge darüber, die die von Ihnen gewählte Bank fordert.


Kosten für Hypothek Eröffnung

Diese Einrichtungs- oder Eröffnungsgebühr deckt die Kosten der Bank für Objekt- und Bonitätsprüfung ab und ist in der Regel ein Prozentsatz des Kreditbetrages. Die Gebühr ca. zwischen 1% und 1,50% (Minimum 750 Euro) und in Abhängigkeit von der Inanspruchnahme anderer Produkte und Dienstleistungen.

Was benötigt die Bank, damit der Kredit genehmigt werden kann?

Die meisten spanischen Banken werden Ihr Nettoeinkommen nach Steuern als Basis nehmen und sehen wollen, dass Ihre laufenden monatlichen Belastungen in Deutschland, sowie die ggf. neuen spanischen, monatlichen Belastungen, 1/3 Ihres nachgewiesenen monatlichen Nettoeinkommens nicht überschreiten. Mit manchen Banken ist es möglich diesen Satz auf bis zu 45 % des Nettoeinkommens zu erweitern, und jede Bank in Spanien wird leicht unterschiedliche Kriterien zur Unterzeichnung einer Hypothek haben. Im Allgemeinen werden spanische Banken jegliche, aus der spanischen Immobilie vorhergesehene Mieteinnahmen nicht mit in Erwägung ziehen, wenn sie Ihren Antrag bearbeiten.


Personenbezogene Dokumente:

Fotokopie des Reisepasses oder Personalausweises

N.I.E (Steueridentifikationsnummer)

Die letzten drei Gehaltsabrechnungen

Letzte Einkommensteuererklärung

Letzter Einkommensteuerbescheid

Vermögen und Immobilien

Selbständige (ggf. zusätzliche Dokumente)

Nachweis der laufenden Umsatzsteuervorauszahlungen

Zertifikat des „Autonomo“-Status oder die Gründungsurkunde

Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 2 Jahre

Bankauszüge der letzten 3 Monate

Objektbezogene Dokumente

Aktueller Auszug aus dem Eigentumsregister (nota registral)

Handelt es sich um ein Apartment, muss die Verwaltung der Eigentümergemeinschaft dem Verkäufer bescheinigen, dass dieser bei Gemeinschaftskosten auf dem Laufenden ist

Bei Häusern wird die Bewohnbarkeitsbescheinigung (cédula de habilidad) verlangt

Sachverständigengutachten, (gibt die Bank in Auftrag)

Vorlage Gesetzlich vorgeschriebene Feuerversicherung

Wünschen Sie detailliertere Informationen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf

*** Die Informationen sind ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten ***


Unsere Leistungen für Sie beim Immobilienkauf

Bestandsobjekte1:

Auf unserer Webseite präsentieren wir eine Auswahl der Immobilien die wir vermitteln. Lassen Sie sich inspirieren von unseren Angeboten. Bitte beachten Sie, dass einige Immobilien-Angebote auf Kundenwunsch nicht veröffentlicht sind.

Neubauprojekte:

Träumen Sie davon Ihre eigene Villa bauen zu lassen? Es könnte einfacher sein als Sie denken. Es gibt immer noch viele Grundstücke in bevorzugten Gegenden, wo Sie Ihre Villa nach eigenen Maßstäben bauen können mit unseren bewährten und zuverlässigen Bauträgern alles aus einer Hand.

Weitere Informationen finden Sie hierzu in unserer Rubrik Neubauprojekte.


Grundsteuer (Impuesto sobre bienes inmuebles IBI)

Diese wird an die Gemeinde abgeführt, sie wird nach Katasterwert veranlagt und ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und beträgt zwischen 0,4 % bis 1,1 % des Katasterwertes.

Einkommensteuer bei Eigennutzung

Eine vereinfachte Einkommenssteuer muss der Eigentümer auch bei selbst genutzter Immobilie beim spanischen Finanzamt abgeben. Die Eigennutzung wird steuerlich als fiktive Mieteinnahme bewertet. Es wird ein fiktiver Nutzungswert von 2 % des Katasterwertes (bzw. 1,1 %, wenn der Katasterwert nach dem 01.01.1994 neu festgesetzt wurde) zugrunde gelegt. Von dieser Bemessungsgrundlage sind 24 % Einkommenssteuer abzuführen. 

Derzeitig liegen viele Katasterwerte weit unter dem Marktwert der Immobilie, teilweise beträgt der Katasterwert lediglich 50% des tatsächlichen Wertes.

Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio)

Die Vermögenssteuererklärung wird zusammen mit der Einkommenssteuer abgegeben
Der Vermögensteuer unterliegen Residenten und Nicht-Residenten. Maßgebend zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage eines unbeschränkt steuerpflichtigen Steuerzahlers (Residenten) ist das zum 31.12. eines jeden Kalenderjahres existierende weltweite Nettovermögen. Im Falle der beschränkten Steuerpflicht (Nicht-Residenten) wird die Steuer auf jene Güter und Rechte erhoben, die entweder in Spanien belegen sind oder dort genutzt werden. Immobilien sind im Wert von EUR 300.000 von der Vermögensteuer ausgenommen, für anderes Vermögen gilt ein Freibetrag von EUR 700.000.

Als Basiswert für Immobilien kann von der Behörde auf folgende Werte zurückgreifen: Dem Katasterwert, dem durch die Steuerbehörden festgestellten Wert oder dem ursprünglichen Kaufwert abzüglich Schulden und Lasten.

Sonstige Kosten

Wasser, Müllabfuhr, Energie, Versicherungen, Pflege und Verwaltung des Objektes, ggf. Urbanisationskosten


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